Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Österreich über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
Die Regierung der Republik Slowenien und die Regierung der Republik Österreich sind übereingekommen das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung der Republik Österreich über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit vom 8. Mai 1998, gegenwärtig in Kraft zwischen der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung Republik Österreich, wie folgt zu ändern:
Art. 10 Abs. 2 des Abkommens wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
“Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von jeder Vertragspartei schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden.”
Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des ersten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Vertragsparteien einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
Unterzeichnet in zwei Urschriften, jede in slowenischer und deutscher Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Für die
Regierung der Republik
Slowenien:
Gregor Golobič e.h.
Ljubljana, am 29. Juni 2009
Für die
Regierung der Republik Österreich:
Johannes Hahn e.h.
Wien, am 30. Juni 2009